Das Landgericht München I hat den US-Tech-Konzern Google LLC zur Unterlassung geschäftsschädigender Falschbehauptungen in seiner KI-gestützten Suchfunktion verurteilt. Mit dem ergangenen Endurteil (LG München I, Urteil vom 28.05.2026 – Az. 26 O 869/26) entschieden die Richter, dass Google für eigenständig generierte Texte seiner „Übersicht mit KI“ (AI Overviews) vollumfänglich als unmittelbare Störerin haftet.
📌 Das Wichtigste in Kürze:
- Der Fall: Die Google-Funktion AI Overviews verknüpfte zwei deutsche Verlage fälschlicherweise mit Betrugsmaschen und Abo-Fallen, obwohl die verlinkten Quellenseiten diese Vorwürfe gar nicht enthielten LG München I, Urteil vom 28.05.2026 – Az. 26 O 869/26.
- Die Begründung: Da die KI Texte eigenständig generiert und strukturiert, handelt es sich um „eigene Inhalte“ von Google. Das Unternehmen verliert damit sein Haftungsprivileg als bloßer, neutraler Suchmaschinen-Vermittler LG München I, Urteil vom 28.05.2026 – Az. 26 O 869/26.
- Die Konsequenz: Neben einem drohenden Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro muss Google 80 Prozent der gesamten Prozesskosten tragen und kündigte bereits Berufung an LG München I, Urteil vom 28.05.2026 – Az. 26 O 869/26.
Schwere Vorwürfe: Wenn die KI Halluzinationen erfindet
Auslöser des Eilverfahrens war eine massive Falschzuordnung durch Googles generative künstliche Intelligenz. Bei Suchanfragen nach den Klägerinnen – der Verlagshaus24 GmbH und der GeraMond Verlag GmbH – kombinierte Googles Algorithmus automatisch das Wort „Betrugsmasche“.
Die darauffolgende KI-Zusammenfassung eröffnete wertend mit den Worten: „Ja, [Unternehmen] ist bekannt für unseriöse Geschäftspraktiken […]“. Im weiteren Text ordnete die KI den renommierten Verlagen Verträge über illegale „Abo-Fallen“ und Scheinrechnungen zu, obwohl keine der verlinkten Quellenseiten im Original diese Vorwürfe enthielt. Die Verlage wiesen die absolute Unwahrheit der Behauptungen mittels eidesstattlicher Versicherungen im Prozess lückenlos nach.
Klägerseite feiert Urteil als Schließung einer Schutzlücke
Die betroffenen Medienhäuser wurden im Verfahren von der renommierten Kanzlei Lausen Rechtsanwälte vertreten. Der federführende Partner und Medienrechtsexperte Dr. Bernhard Buchner betonte nach dem Urteil die fundamentale Bedeutung für den Reputationsschutz im Digitalzeitalter.
Laut Buchner schließt das Urteil eine eklatante Schutzlücke, da Betroffene bei KI-Halluzinationen bislang oft rechtlos gestellt waren: Die Betreiber verwiesen auf die Drittquellen, während in diesen Quellen der ehrverletzende Vorwurf überhaupt nicht existierte. Die Münchner Kanzlei wertet den Ausgang des Eilverfahrens als wegweisenden Präzedenzfall, der Publishern ein scharfes Schwert gegen die unkontrollierte Inhaltekombination durch Tech-Plattformen in die Hand gibt.
Google verteidigt System und kündigt Berufung an
Google wehrte sich im Verfahren mit dem Argument, dass eine KI-Zusammenfassung wie herkömmliche Suchergebnisse zu bewerten sei und Nutzer die Fehler durch das Anklicken der angezeigten Hyperlinks selbst entlarven könnten. Diese Argumentation wiesen die Richter jedoch als unbeachtlich zurück, da die KI-Übersicht eine in sich geschlossene, plausible Antwort präsentiere, die dem medienrechtlichen Schutz des flüchtigen Lesers widerspreche.
Nachdem Google offiziell Berufung ankündigte, verteidigte der Konzern die Technologie in einem Statement gegenüber Medienvertretern erneut:
„Dieser Fall konzentriert sich auf spezifische und eng begrenzte Fehler, nicht auf die grundlegende Art und Weise, wie AI Overviews Webinhalte anzeigt. Wir sind mit dem Urteil nicht einverstanden und planen, Berufung einzulegen.“
Kartellrechtliche Brisanz: Das EU-Verfahren im Hintergrund
Die zivilrechtliche Unterlassungsverfügung trifft Google zu einem strategisch kritischen Zeitpunkt und berührt ein parallel laufendes, großangelegtes Kartellverfahren der EU-Kommission. Brüssel ermittelt bereits intensiv gegen den Konzern wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch die AI Overviews.
Im Kern steht der Vorwurf, dass Google systematisch die Inhalte von Publishern absaugt, um seine KI-Modelle zu trainieren und den Nutzern fertige Antworten zu präsentieren, ohne die Urheber angemessen zu vergüten oder ihnen eine faire Opt-out-Option einzuräumen. Das Münchner Urteil untermauert nun die kartellrechtliche Argumentation der Verlage: Indem das Gericht die KI-Zusammenfassungen als „eigene Inhalte“ Googles einstuft, schwächt es Googles Position, ein rein passiver, kostenloser Infrastruktur-Dienstleister zu sein.
Ein rechtliches Beben für OpenAI, Anthropic und Co.
Die eigentliche Sprengkraft der Münchner Entscheidung reicht weit über den Einzelfall hinaus und bedroht das Geschäftsmodell der gesamten KI-Branche. Bisher schützten sich Entwickler wie OpenAI, Anthropic oder Perplexity durch pauschale Haftungsausschlüsse, die Nutzern raten, KI-Antworten stets unabhängig zu verifizieren. Das Landgericht München I stellte jedoch unmissverständlich klar, dass eine technologische Fehlerquote keine rechtliche Immunität bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen begründet.
Entscheidung erhöht den Druck auf Google massiv, die Ausspielung im deutschsprachigen Raum drastisch zu drosseln oder sensible Themen gänzlich zu sperren. Das anstehende Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) München wird nun darüber entscheiden, ob dieser strenge Haftungsmaßstab zum neuen europäischen Standard für generative KI-Systeme erwächst.
